FAQ

Wichtige Begriffe und ihre Bedeutung

Wärmeleitfähigkeit: l (griechisch; klein Lambda)

Die Wärmeleitfähigkeit in W(mK) gibt an, welche Wärmemenge in einer Stunde durch einen Quadratmeter einer 1 m dicken Baustoffschicht hindurchgeht, wenn der Temperaturunterschied 1 Kelvin beträgt. Sie ist ein wichtiges Kriterium für die Qualität von Stoffen, insbesondere für Dämmstoffe. Je geringer die Wärmeleitfähigkeit, desto besser ist die Wärmedämmeigenschaft dieses Stoffes. Die Wärmeleitfähigkeit wird von der Dichte des Baustoffes und der Feuchtigkeit beeinflusst. Je mehr Luft in z.B. Poren im Baustoff eingeschlossen ist, desto besser dämmt dieser Stoff. Je mehr Feuchtigkeit ein Baustoff hat , desto höher ist seine Wärmeleitfähigkeit.

Generell gilt: Ein Baustoff mit geringer Dichte und einer geringen Feuchtigkeit hat gute Dämmeigen- schaften.
Die Wärmeleitfähigkeit ist eine stoffspezifische Eigenschaft, die noch nichts über die entgültigen Eigenschaften des kompletten Dämmsystems aussagt.

Beispiele für typische Wärmeleitfähigkeiten von Baustoffen:

    Beton 0,09 – 1,4 W/(mK)
    Ziegel 0,08 – 0,25 W/(mK)
    Porenbetonmauerwerk 0,03 – 0,05 W/(mK)
    Polystyroldämmstoffe 0,03 – 0,05 w/(mK)
    Mineralwolle 2,4W/(mK)

Wärmedurchgangskoeffizient: U-Wert (früher k-Wert)

Der Wärmedurchgangskoeffizient in W/(m2K) ist ein Maß für den Wärmestromdurchgang durch eine ein- oder mehrlagige Materialschicht, wenn auf beiden Seiten verschiedene Temperaturen anliegen. Er gibt die Energiemenge an, die in einer Stunde durch eine Fläche von 1 m2 fließt, wenn sich die beidseitig anliegenden Temperaturen um 1 K unterscheiden. Der Wärmedurchgangskoeffizient ist eine spezifische Kennzahl der Materialzusammensetzung eines Bauteils. Der Wärmedurchgangskoeffizient wird im Bauwesen zur Bestimmung der Wärmeverluste angewendet.

EnEV

Die Energieeinsparverordnung gibt die Rahmenbedingungen für die heutige energiesparende Bauweise vor. Die EnEV entstand 2002 aus der Zusammenlegung der Wärmeschutzverordnung und der Heizungsverordnung. Die EnEV wurde bereits in den Jahren 2004 fortgeschrieben und eine weitere Verordnung tritt am 1.10.2007 in Kraft.

Energiepass

Der Energiepass soll, ähnlich wie bei Haushaltsgeräten, Auskunft über das energetische Verhalten eines Hauses geben. Der Energiepass wird von autorisierten Spezialisten gemäß den gesetzlichen Vorgaben ausgestellt. Für Privathaushalte ist der Pass zur Zeit noch keine Pflicht. Der Energiepass wird erst beim Verkauf eines Hauses interessant, da der Käufer vermutlich ein Interesse am Ener- gieverbrauch der Immobilie hat.

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